Osterpaket: Vergütung rauf, Bürokratie runter, Netzanschluss digital, Ausschreibungsvolumen dynamisch

Bild von FelixMittermeier auf Pixabay
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Nachdem am Donnerstag der Bundestag das Osterpaket verabschiedet hat, folgte am Freitag  auch der Bundesrat mit seiner Zustimmung. Sobald der Bundespräsident die Novelle unterzeichnet hat, erscheint sie im Bundesgesetzblatt. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023. Insgesamt wird das Osterpaket positiv wahrgenommen. An einigen Stellen hätte man sich mehr gewünscht, zum Beispiel geht einigen der Abbau der bürokratischen Hürden nicht weit genug. Weitere Stimmen verweisen auf ein Herbstpaket, mit dem sich noch mal nachbessern ließe.

Nachdem im Mai der Kabinettsentwurf zum Osterpaket im Bundesrat mit Bitte um Nachbesserung gescheitert ist, haben die Regierungsparteien an einer neuen Fassung gearbeitet. Daraus sind bereits am Dienstag einige Details bekannt geworden. Dienstagabend tagte dann noch der Klima und Energie Ausschuss des Bundestags und verabschiedete einen Entschließungsantrag, der am Donnerstag dem Beschlusspaket zugefügt wird und auch beschlossen wurde. Mit dem Osterpaket kommen Änderungen auf mehrere Gesetze zu. Das betrifft das Wind-auf-See-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Bundesbedarfsplangesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Neben einer Erhöhung der Vergütungssätze dürften noch Regelungen zur Anlagenzusammenfassung, steuerliche Vereinfachungen und schnellerem Netzanschluss die Solarbranche gütig Stimmen.

Vergütungsätze steigen, Anlagenzusammenfassung, steuerliche Vereinfachung, PV-Freiflächenkulisse…

Hier geht es zu den beiden Artikeln des PV-Magazin

Vergütung steigt

Osterpaket vom Bundesrat verabschiedet – die Branche reagiert mit viel Lob und ein bisschen Kritik