Bundesfinanzministerium konkretisiert Steuererleichterung für kleine Photovoltaik-Anlagen

Bild von Michael Yeoman auf Pixabay

Völlig überraschend hat das Bundesfinanzministerium seine Verwaltungsanweisung zur Steuerbefreiung kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung kurzfristig überarbeitet, wesentlich erweitert und in einzelnen Punkten geändert.

 

Es ist ein eher unüblicher Vorgang, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Verwaltungsanweisung, die zuvor mit den Bundesländern abgestimmt wurde, nach nur wenigen Monaten weitgehend überarbeitet, erweitert und in einzelnen Punkten auch inhaltlich ändert. Genau das geschah jetzt mit dem BMF-Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei kleiner Photovoltaik-Anlagen und BHKWs, das erst Anfang Juni veröffentlicht wurde (wir berichteten „Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt ab).

Das erste Schreiben warf unzählige Fragen auf, die auch Steuerexperten nicht eindeutig beantworten konnten. Zum Beispiel war nicht klar, worauf sich die 10 Kilowatt-Anlagengröße beziehen, auf einzelne Anlagen, die Summe mehrere Anlagen, die Modulleistung oder die Wechselrichter-Anschlussleistung. Das Ministerium nimmt in der neuen Fassung  nun Bezug auf die Anlagendefinition des EEG und knüpft die Größe an die Modulleistung in Kilowattpeak. „Die Überarbeitung wurde erforderlich, da sich Detailfragen in der Praxis als klärungsbedürftig gezeigt haben“, heißt es auf Anfrage von pv magazine. „Auf diese Fragen sollte kurzfristig reagiert werden, um der Praxis zeitnah Rechtssicherheit zu geben. Darüber hinaus wurde auf Kritikpunkte (zum Beispiel Beschränkung auf Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke) reagiert und der Anwendungsbereich zielgenauer gefasst. Wie jedes BMF-Schreiben wurde auch dieses mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt“, heißt es aus dem Ministerium weiter.

Hier geht es weiter zu „Viele Praxisfragen, einige Antworten