Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in den Medien präsent wie nie und die Menschen sorgen sich, was das für sie bedeutet. In erster Linie mehr Wohnqualität, geringere Heizkosten und viele weitere Vorteile. Dennoch kostet es viel Geld in Eigentum zu investieren. Da will es gut überlegt sein, wann und was der richtige Schritt ist. Neben einer Grundlegenden Energieberatung und Gesamtbetrachtung einer Immobilie gibt es anschließend einige Förderbausteine. Auf oberster, auf Bundesebene, gibt es die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa). Diese wird im gleichen Zuge wie das GEG angepasst werden.
Die Bundesregierung hat sich heute auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Basis und Ausgangspunkt bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BEG wird weiterentwickelt, damit auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können. Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die Förderung angepasst.
Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30% für alle Erfüllungsoptionen.
Darüber hinaus kann man weitere…