EEG-Osterpaket – Was steckt in der Osterüberraschung

Photovoltaic
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Rückblick: Das „neue“ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte unter Minister Habeckhat bereits kurz nach seinem Amtsantritt  für das Jahr 2022 gleich zwei Maßnahmen-Bündel für einen umfassenden Umbau der bisherigen Energiegesetze angekündigt – das so genannte  EEG-Osterpaket mit Solarturbo.

Nun hat das Ampel-Kabinett der Bundesregierung am 6. April 2022 das von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und seinem Ministerium (BMWK) erarbeitete sogenannte erste Paket verabschiedet. Das Osterpaket und das Sommerpaket angekündigt. Ersteres wurde nun vom Bundeskabinett gebilligt.

Doch was sind erste Zielsetzungen und was heißt das für uns? Es enthält mehrere Maßnahmen, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland systematisch zu fördern. Das betrifft vor allem die Windkraft- und die Photovoltaik-Förderung.

Höhere Ausbauziele für Wind und Solar, die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, ein Ansteigen der Ausschreibungsvolumen bis 2027: Der erste Entwurf des EEG-Osterpakets liegt vor. Das Wirtschaftsministerium will zudem Bürgersolarparks bis 6 Megawatt und Windparks bis 18 Megawatt Leistung von der Ausschreibungspflicht befreien. Die Definition, was Bürgerenergiegesellschaften sind, ist noch in Diskussion.

Außerdem soll die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von PV-Anlagen auf ein Megawatt angehoben werden. Die Regierung plant auch einen höheren Vergütungssatz für die Volleinspeisung. ( bis 10 Kilowatt auf 12,5 Cent/kWh, bis 100 Kilowatt auf 10,3 Cent/kWh, bis 400 Kilowatt auf 8,5 Cent/kWh und bis 1 MW Leistung auf 7,3 Cent)

Der Vergütungssatz bei Eigenverbrauch soll bei kleinen Anlagen jedoch nur bei 6,93 Cent/kWh liegen. Wieso das Ministerium auf Volleinspeisung setzt, ist unklar. Interessant für Energiegenossenschaften wie für Dacheigentümer / Stromnutzer ist der dezentrale Verbrauch vor Ort, also Direktlieferungsmodelle. Dafür ist der Satz von 6,93 Cent/kWh zu niedrig. Anlagen mit geringem Eigenverbrauch lohnen sich so weiterhin nicht oder die Dächer werden nur teilweise belegt. Es gibt Diskussions- und Veränderungsbedarf, bis der Entwurf am 6. April ins Kabinett geht.

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