KfW-Förderung kann wieder beantragt werden – Update

Bild von anncapictures auf Pixabay
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Die Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Anfang des Jahre über den überraschend verkündeten KfW-Förderstopps für energieeffizientere Gebäude hat viel Verunsicherung und Sorgen bei Familien und Investoren ausgelöst.

Scharfe Kritik gab es aus der Wohnungswirtschaft, aber auch von Verbraucherschützern. Die Bundesregierung hat für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen stellen. Obwohl das KfW-Fördervolumen für energiesparende Neubauten an nur einem Tag ausgeschöpft war, können einige Hausbauer sich weiterhin auf einen Zuschuss freuen – sofern sie die neuen scharfen Richtlinien erfüllen können. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Über eine künftige Förderung von energie­effizienten Neubauten werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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