Neuer PV-Anlagen-Zuschuss: „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich

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Am 26. September 2023 startet das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442) für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Kritiker bemängeln, dass eher Wohlhabende in den Genuss des neuen Zuschusses kommen, da diese sich oft auch ein E-Auto leisten können.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich.

Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, soll einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich leisten, die Netzstabilität verbessern und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen reduzieren.

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die kfw den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  •  der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  •  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  •  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  •  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos (442) finden Sie auf der Webseite der KfW. Dort können Sie auch einen Vorab-Check machen, um herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.