Energiehilfen: Antragsstart für Öl, Pellets und Flüssiggas in NRW

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Nordrhein-Westfalen beginnt mit den angekündigten Härtefall-Hilfen für das Heizen mit Öl, Pellets und Flüssiggas. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) gab am Dienstag zunächst den Startschuss für Haushalte, die selbst eine entsprechende Feuerstätte betreiben. Anträge können online gestellt werden unter www.heizkostenhilfe.nrw.

Auf dieser Seite können Antragsteller schon vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Härtefallhilfe in Betracht kommen. Dafür werde ein Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen benötigt (BundID oder Elster), teilte das Ministerium mit. „Die maximale Förderung beträgt 2000 Euro pro Privathaushalt.“ Um Aussicht auf Erfolg zu haben, müsse die voraussichtliche Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

„In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen“, erläuterte Scharrenbach. Da ein hohes Antragsvolumen zu erwarten sei, seien zuerst Haushalte an der Reihe, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Das gelte für selbstnutzende Immobilieneigentümer ebenso wie für Mieter. Spätestens in zwei Wochen könnten dann auch Vermieter ihre Anträge stellen.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auch ein Bestelldatum aus diesem Zeitraum angerechnet werden. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt sind nicht antragsberechtigt. Bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen würden indes nicht angerechnet, erklärte das Ministerium.

dpa DÜSSELDORF.

Bei Fragen oder technischen Problemen können Sie sich an das zuständige NRW-Bauministerium wenden: telefonisch unter 0211 8618-4040 (mo-fr von 8 Uhr bis 18 Uhr) oder mittels Kontaktformular unter www.heizkostenhilfe.nrw/kontakt