MwSt. entfällt – enorme Steuererleichterungen für PV-Anlagen

Bild von Markus Winkler auf Pixabay
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Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.

Jedes Jahr, zum Ende des Jahres hin, berät der Deutsche Bundestag ein Jahressteuergesetz, in dem Neuregelungen für das kommende Jahr zu verschiedenen Steuergesetzen im Paket beschlossen werden. Das Jahressteuergesetz 2022, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde, enthält erstmals eine umfassende Veränderung der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen in mehreren Steuergesetzen.

Das Gesetzespaket enthält drei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik:

  1. Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
  2. Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
  3. Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

Neues Steuerrecht für Photovoltaik-Anlagen

Hier geht es zum vollständigen Artikel von Thomas Seltmann des PV-Magazin