Verunsicherung – Kürzung der Zuschüsse bei Energieberatungen (IFSP)

frustrated-geaf2bfbea_1920_Bild von Robin Higgins auf Pixabay

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes. Bisher gab es für diese Beratungen einen Zuschuss bis zu 80 Prozent vom Bundeswirtschaftsministerium. Doch jetzt seit dem, 07.08.2024 sind es nur noch 50 Prozent, weil gespart werden muss.

Für alle Anträge, die ab dem 7.8.2024 beim BAFA eingehen, gelten neue, reduzierte Fördersätze: Die Förderung sinkt von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, die maximal möglichen Zuschüsse werden damit halbiert:

  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus 
  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro für MFH ab 3 Wohneinheiten
  • Für WEG: Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung

Die Anpassung der Fördersätze wird per Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen.

Unverändert bestehen bleiben der sogenannte iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent und die Verdopplung der maximalen Investitionssumme bei Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro. Diese Fördervorteile erhalten Eigentümer im Rahmen der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen, wenn Sie eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen.

 

Hier geht es zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude:

BAFA – Sanierung Wohngebäude

Hier geht es zur Richtlinie:

beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.pdf